Sicherheitshalber: fair‘sichert und vorsorgen

Der Schritt in die Selbständigkeit birgt finanzielle Risiken. Um diese abzufedern, sind manche Absicherungen staatlich vorgeschrieben. Wenn Du z.B. angestellt oder selbständig bist, ist eine Kranken- und Pflegeversicherung staatlich vorgeschrieben. Einige Versicherungen jedoch, sind nur für bestimmte Berufe vorgeschrieben. Hier erfährst Du, welche das sind und was Du beachten musst.

Wenn Du Selbständig bist, gibt es Pflichtversicherungen, die je nach Branche unterschiedlich sein können. In jedem Fall aber ist dann ein Abschluss zwingend erforderlich, weil sonst Nachzahlungen oder sogar Bußgelder erhoben werden können. Bitte informieren Dich daher rechtzeitig, welche Pflichtversicherungen für Dich verpflichtend gelten.


Kranken- und Pflegeversicherung

Egal in welcher Branche Du selbständig tätig bist: eine Kranken- und Pflegeversicherung musst Du in jedem Fall abschließen. Du hast aber die Wahl, ob Du Dich privat versicherst oder freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wirst. Bei der Wahlmöglichkeit spielt es jedoch eine Rolle, wie Du vorher versichert warst und wie hoch Dein derzeitiges Einkommen ist. Im Falle einer gesetzlichen Krankenversicherung bist Du automatisch auch pflegeversichert. 

Bist Du hingegen privat versichert, musst Du eine Pflegeversicherung zusätzlich abschließen. Hierzu empfiehlt sich eine unabhängige und individuelle Beratung, um Deine Lebensumstände und langfristigen Ziele mit berücksichtigen zu können. -Mutterschutz und Selbständigkeit- Eine finanzielle Absicherung über das Mutterschutzgesetz, gibt es bislang leider nur für angestellte Frauen. Allerdings besteht für Dich als Unternehmerin die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen, genannt Krankentagegeld.


Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist nur für bestimmte Selbständige verpflichtend. Dazu gehören: (Handwerker *innen, Hausgewerbetreibende, Pfleger *innen, Hebammen und Entbindungspfleger *innen, Selbständige Lehrer *innen, selbständige Erzieher *innen, Künstler *innen, Publizist *innen, Seelots *innen, Küstenschiffern *innen).
Wenn Du nicht zur Rentenversicherung verpflichtet bist, kannst Du dennoch diese Pflicht beantragen. Dies ist innerhalb der ersten fünf Jahre nach Gründung Deines Unternehmens möglich und gilt dann für die gesamte Dauer Deiner Selbständigkeit. Dein Vorteil: Du erhältst Anspruch auf staatlich geförderte Vorsorgeformen wie die Riester-Rente. 

Alternativ kannst Du Dich auch für eine freiwillige Rentenversicherung entscheiden. Weitere Informationen zur Altersvorsorge findest Du beispielsweise bei der Stiftung Warentest und den Verbraucherzentralen.


Unfallversicherung

In bestimmten Berufen besteht ein höheres Unfallrisiko. Eine Unfallversicherung schützt Dich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie für folgende Berufsgruppen: (einige Selbstständige im Gesundheitswesen, Hausgewerbetreibende, landwirtschaftliche Unternehmer *innen, Küstenschiffer *innen und Küstenfischer *innen).
Wenn Du Mitglied einer Standeskammer bist, gibt es eventuell eine spezifische Unfallversicherung, die dann für Dich zuständig sind. Erkundige Dich hierzu direkt bei Deiner Kammer. Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Grundsätzlich sind alle Personen versichert, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis stehen. 

Dies bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen, ist verpflichtend, was jedoch nicht für Selbständige gilt. Je nach Satzung der Berufsgenossenschaft kann aber auch für Unternehmer *innen eine Pflichtversicherung bestehen (siehe www.dguv.de). Es besteht auch die Möglichkeit, sich freiwillig als Unternehmer *in zu versichern.



Betriebliche Versicherungen

Für Risiken im betrieblichen Bereich, wie Einbruch, Feuer, Maschinenschäden oder Fahrlässigkeiten, die zu Haftungsansprüchen führen, existieren spezifische Versicherungen. Dazu gehört die Berufshaftpflichtversicherung, die gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichert und insbesondere für Selbständige in beratenden und planenden Berufen Pflicht ist, darunter:  (Ärzt *innen, Apotheker *innen, Psychotherapeut *innen, Ingenieur *innen, Architekt *innen, Rechtsanwält *innen, Notar *innen, Steuerberater *innen,   Wirtschaftsprüfer *innen, Versicherungsmakler *innen.)

Berufshaftpflichtversicherungen werden oft speziell für bestimmte Berufsgruppen angeboten und dementsprechend auf die individuellen Bedürfnisse dieser Berufe zugeschnitten.



Arbeitslosenversicherung

Die folgenden Voraussetzungen musst Du erfüllen, wenn Du Dich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern möchtest („Versicherungsverhältnis auf Antrag“):
1. Vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit musst Du innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Verhältnis gestanden haben (Beispiele: Arbeitnehmer *in, mit versicherungspflichtigem Krankengeldbezug oder während versicherungspflichtiger Erziehungszeiten). Das Versicherungspflichtverhältnis muss nicht durchgängig sein, einzelne Versicherungszeiten könne auch zusammengerechnet werden. Sogar Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung können berücksichtigt werden. Dies ermöglicht Dir eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung, wenn Du Dich nach einer Zeit der Auslandsbeschäftigung im Inland selbständig machst.
2. Unmittelbar vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit müssen Sie eine Entgeltersatzleistung des Sozialgesetzbuchs III (z.B. Arbeitslosengeld) bezogen haben, wobei die Dauer des Bezugs keine Rolle spielt.
Das „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ in der Arbeitslosenversicherung ist nicht möglich, wenn Sie bereits anderweitig versicherungspflichtig sind, z.B.: (Arbeitnehmer *in, während Kindererziehungszeiten, bei Wehrpflicht, Beamte *innen (grundsätzlich Arbeitslosenversicherungsfrei), Richter *innen (grundsätzlich Arbeitslosenversicherungsfrei), Soldat *innen (grundsätzlich Arbeitslosenversicherungsfrei).

Unsere Lösungsansätze



Haftpflichtversicherung ist die Absicherung für Dich und Dein Unternehmen gegen Ansprüche von Dritten. Die Haftpflicht ist ein Schutzschild für Dich und Dein Unternehmen, Sie bietet auch einen indirekten Rechtsschutz.

Cyberversicherung ist eine Absicherung für Dein Unternehmen, die Dich und Dein Unternehmen vor Schäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen oder sonstigen Akten von Cyberkriminalität schützt.

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Rechtsschutzversicherung: Hier schützt Du Dich und Dein Unternehmen vor rechtlichen Auseinandersetzungen, Problemen und kannst dich auch aktiv zur Wehr setzen.

Sachversicherung hier schützt du Deine technische und kaufmännische Einrichtung Deines Unternehmens vor Gefahren wie (Feuer, Sturm, Diebstahl, Leitungswasser…)

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Krankenversicherung hier schützt du Dich und deine Mitarbeiter vor hohen Kosten bei Krankheit (private Krankenversicherung & betriebliche Krankenversicherung)

D&O-Versicherung schützt Dich und Dein Unternehmen vor den finanziellen Folgen, beruflicher Fehlentscheidungen.

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